Baden-Württemberg bekommt ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz. 6.000 Ehrenamtliche des DRK bilden das Rückgrat des Katastrophenschutzes im Land. Damit sie den gestiegenen Anforderungen gerecht werden können, brauchen sie eine moderne Ausstattung und klare Regeln, damit sie jederzeit ausrücken können – ohne bürokratische Hürden.
Unsere drei Kernanliegen sind:
- Helfergleichstellung & -freistellung:
 Wir fordern die rechtlich gleiche Behandlung wie bei der Feuerwehr. Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen werden verbindlich für Einsätze, Ausbildung und Übungen freigestellt, Verdienstausfälle werden erstattet und Arbeitgeber erhalten klare, einheitliche Informationen. Dadurch entsteht Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Einsatzbereitschaft steigt.
- Vollfinanzierung:
 Wir schlagen vor, dass das Land die Kosten für Ausstattung, Fahrzeuge einschließlich Unterbringung und Unterhalt, die Ausbildung sämtlicher Einsatz- und Führungskräfte sowie die notwendigen Verwaltungskosten vollständig und planbar übernimmt. Dazu gehört ein verlässlicher Ersatz- und Nachbeschaffungszyklus
- Neue Strukturen: 
 Wir möchten kleinere, modular kombinierbare Einheiten mit klaren Leistungsprofilen (Sanität, Betreuung, Verpflegung, Logistik) einführen. Ergänzend soll die Einsatzleitung Fachdienste landesweit einheitlich geregelt und ausgestattet werden. Damit beschleunigen wir die Alarmierung, erhöhen die Skalierbarkeit und ermöglichen autarke Hilfe auch über mehrere Tage. Weitere Punkte – von Bevorratung und Zentrallagern über Bürokratieabbau bis zu realistischen Fahrzeuglebenszyklen und klaren Führungsrollen – haben wir im Carousel zusammengefasst.
Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv und transparent begleiten und stehen für den Austausch bereit.











