fsj-header.jpg Foto: Rudolf Wichert / DRK e.V.

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Ansprechpartner

Herr
Timo Krone


Tel: 06281 5222-31

t.krone@drk-buchen.de

Henry-Dunant-Str. 1
D-74722 Buchen

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Buchen e.V. bietet seit vielen Jahren jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 5-10 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer sozialen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die typischen Einsatzfeldern beim DRK Kreisverband Buchen e.V. sind:

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Teilhabeassistenz in Kindergärten und Schulen
  • Fahrdienste
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotruf
  • Demenzgruppen

Das DRK betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger.

Bei Interesse melden Sie sich gerne ganz unverbindlich per Mail oder telefonisch! Ein Praktikum vorab, ist jederzeit möglich!

Wer kann teilnehmen?

Behindertenhilfe in Köln Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH
Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK.

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

08000 365 000

Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.