Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Wir empfehlen Ihnen schon vor dem Arztbesuch ein Gespräch mit uns als Vermittlungsstelle. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos. In einem geschützten Rahmen besprechen wir die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben und suchen ganz individuell die beste Lösung für Sie.
Nach Vorlage des Arztattestes übernehmen wir die Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse und helfen Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruch