
Ansprechpartner
Frau
Sonja Pfeiffer
Tel: 06281 5222-15
s.pfeiffer@drk-buchen.de
Henry-Dunant-Str. 1
D-74722 Buchen
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 »Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen«
Unfallverhütungsvorschrift:
»Grundsätze der Prävention« (DGUV-1) § 22 Abs. 2 »Notfallmaßnahmen«
Techn. Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände« Abschnitt 7.3 »Brandschutzhelfer«
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